Um die Ladung eines Transportfahrzeuges richtig zu sichern, kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an und es ist in jeder Situation vor Fahrtbeginn dafür zu sorgen, dass sämtliche Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Kommt ein Fahrer in eine Verkehrskontrolle durch die Polizei und hat seine Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert, wird er um empfindliche Strafen aus dem Bußgeldkatalog nicht herumkommen.
Die Begutachtung durch die Beamten wird sich auf maßgebliche Kriterien beziehen.
Zunächst einmal ist es unerlässlich, für den Transport der Güter das geeignete Fahrzeug zu wählen. Nicht jedes Gut kann mit jedem beliebigen Lastfahrzeug transportiert werden.
Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ladesituation genauestens an das entsprechende Ladegut angepasst wird.
Geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung, wie Spanngurte sind in ausreichender Menge und Eignung mitzuführen. Hilfreich ist es, vor Ladungsbeginn einen Verladeplan zu erstellen, der individuell auf die Güter angepasst werden kann und der eine sichere Lastenverteilung im Fahrzeug garantiert.
Ein zentraler Punkt der Kontrolle umfasst die Überprüfung auf etwaige unzulässige Lückenbildung bei der Beladung. Die Gefahr hierfür besteht, wenn die Ladung unterschiedliche Größen hat und der Formschluss der einzelnen Güter nicht gewährleistet ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Ladung ohne Formstabilität durch den entstehenden Druck nicht ausreichend durch Zurrgurte gesichert werden kann.
Deshalb sind unbedingt Maßnahmen (Bildung von festen Ladeeinheiten unter Zuhilfenahme von z.B. Polstern, Folien oder Transportkäfigen) zu ergreifen, die auch bei späterer Teilentladung die nötige Stabilität gewährleisten.
Weiterhin muss die Ladung auch im Bezug auf das Fahrzeug formschlüssig sein.
Dies bedeutet, die Gütereinheiten möglichst lückenlos an die Laderaumbegrenzung (Bordwände, Rungen o.ä.) zu stationieren. Zusätzlich können veränderliche Laderaumbegrenzungen – etwa Trennwände, Zwischenraumbegrenzungen oder Ladungssicherungsnetze – zur Erhaltung der Formschlüssigkeit während der Be- und Entladung herangezogen werden. Die Polizei wird auf penible Einhaltung dieser Vorschriften achten und genauestens prüfen, ob die Sicherheit der Ladung und die Verwendbarkeit und Zulässigkeit sämtlicher Ladehilfsmittel gewährleistet ist.
Für die Beladung mit gefährlichen Stoffen ist unbedingt darauf zu achten, dass die entsprechenden Vorschriften unbedingt eingehalten werden. Bei einer Kontrolle wird überprüft, ob die einzelnen Gefahrgüter zusammen verladen werden dürfen oder ob ein Zusammenladungsverbot besteht. Außerdem wird genauestens in Augenschein genommen, ob das Gefahrgut spezifische Vorschriften für Transport und Ladungssicherung besitzt und ob diese eingehalten wurden.
Es empfiehlt sich, sämtliche Vorschriften uneingeschränkt umzusetzen.
Nur dadurch wird die notwendige Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet.
Empfindliche Strafen in einer Kontrollsituation durch die Polizei lassen sich auf diese Art ebenfalls vermeiden und der reibungslose, sichere Transport von Waren ist im Sinne aller Beteiligten gewährleistet.

