Verkehrskontrolle Ladungssicherung – Darauf achtet die Polizei

Ladungssicherung

Um die Ladung eines Transportfahrzeuges richtig zu sichern, kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an und es ist in jeder Situation vor Fahrtbeginn dafür zu sorgen, dass sämtliche Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Kommt ein Fahrer in eine Verkehrskontrolle durch die Polizei und hat seine Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert, wird er um empfindliche Strafen aus dem Bußgeldkatalog nicht herumkommen.

Die Begutachtung durch die Beamten wird sich auf maßgebliche Kriterien beziehen.
Zunächst einmal ist es unerlässlich, für den Transport der Güter das geeignete Fahrzeug zu wählen. Nicht jedes Gut kann mit jedem beliebigen Lastfahrzeug transportiert werden.
Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ladesituation genauestens an das entsprechende Ladegut angepasst wird.

Geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung, wie Spanngurte sind in ausreichender Menge und Eignung mitzuführen. Hilfreich ist es, vor Ladungsbeginn einen Verladeplan zu erstellen, der individuell auf die Güter angepasst werden kann und der eine sichere Lastenverteilung im Fahrzeug garantiert.

Ein zentraler Punkt der Kontrolle umfasst die Überprüfung auf etwaige unzulässige Lückenbildung bei der Beladung. Die Gefahr hierfür besteht, wenn die Ladung unterschiedliche Größen hat und der Formschluss der einzelnen Güter nicht gewährleistet ist.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Ladung ohne Formstabilität durch den entstehenden Druck nicht ausreichend durch Zurrgurte gesichert werden kann.
Deshalb sind unbedingt Maßnahmen (Bildung von festen Ladeeinheiten unter Zuhilfenahme von z.B. Polstern, Folien oder Transportkäfigen) zu ergreifen, die auch bei späterer Teilentladung die nötige Stabilität gewährleisten.

Weiterhin muss die Ladung auch im Bezug auf das Fahrzeug formschlüssig sein.
Dies bedeutet, die Gütereinheiten möglichst lückenlos an die Laderaumbegrenzung (Bordwände, Rungen o.ä.) zu stationieren. Zusätzlich können veränderliche Laderaumbegrenzungen – etwa Trennwände, Zwischenraumbegrenzungen oder Ladungssicherungsnetze – zur Erhaltung der Formschlüssigkeit während der Be- und Entladung herangezogen werden. Die Polizei wird auf penible Einhaltung dieser Vorschriften achten und genauestens prüfen, ob die Sicherheit der Ladung und die Verwendbarkeit und Zulässigkeit sämtlicher Ladehilfsmittel gewährleistet ist.

Für die Beladung mit gefährlichen Stoffen ist unbedingt darauf zu achten, dass die entsprechenden Vorschriften unbedingt eingehalten werden. Bei einer Kontrolle wird überprüft, ob die einzelnen Gefahrgüter zusammen verladen werden dürfen oder ob ein Zusammenladungsverbot besteht. Außerdem wird genauestens in Augenschein genommen, ob das Gefahrgut spezifische Vorschriften für Transport und Ladungssicherung besitzt und ob diese eingehalten wurden.

Es empfiehlt sich, sämtliche Vorschriften uneingeschränkt umzusetzen.
Nur dadurch wird die notwendige Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet.
Empfindliche Strafen in einer Kontrollsituation durch die Polizei lassen sich auf diese Art ebenfalls vermeiden und der reibungslose, sichere Transport von Waren ist im Sinne aller Beteiligten gewährleistet.

Vorteile durch den Einsatz von Gummipuffern für Fahrzeuge und Laderampen

Ob man nun als Berufskraftfahrer arbeitet oder in einem Unternehmen im Wareneingang oder im Versand arbeitet, jede dieser Personen hat schon einmal mit einer besonderen Form von Schutzeinrichtungen Bekanntschaft gemacht.

Die Rede ist von den kleinen unscheinbaren Helfern, die eine große Wirkung bei der LKW Ladungssicherung erzielen können – Gummipuffer. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wo man solche Puffer einsetzen kann und in der Regel haben diese nicht nur eine Schutzfunktion. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich diese Rammpuffer – wie man die Schutzblöcke aus Gummi auch nennt – nun am Fahrzeug befinden oder vielleicht an einer Laderampe eingesetzt werden. Bei diesen beiden Einsatzorten werden auch beide zu gleichen Teilen vor Beschädigungen geschützt. Ein Gummipuffer, der am Fahrzeugheck angebracht ist, schützt das Fahrzeug vor einer Beschädigung, sollte der Fahrer beim Ansetzen an die Rampe den genauen Abstand nicht richtig einschätzen und auf diese Weise mit der Wand kollidieren. Befindet sich an der Rampe ein Puffer, dann erfüllt er ebenso diese Schutzfunktion. Beide Puffer schützen aber auch die Wand vor Beschädigungen, die das Fahrzeug verursachen würde.

Schutz wird durch solche Puffer aber nicht nur dann geboten, wenn man mit einem Fahrzeug an eine Rampe fährt. Auch wenn man bereits an der Rampe steht, haben solche Gummipuffer immer noch eine Schutzfunktion. Wenn ein Fahrzeug an einer Rampe be- oder entladen wird, dann entstehen während dieses Vorgangs am Fahrzeug ständige Bewegungen durch die wechselnden Belastungen. Würde das Fahrzeug in direktem Kontakt mit dem Mauerwerk des Gebäudes stehen, an dem sich die Laderampe befindet, dann würden durch die Bewegungen erhebliche Beschädigungen sowohl am Fahrzeug als auch am Gebäude entstehen. Durch den Einsatz von geeigneten Puffern aus Gummi verhindert man, dass das Fahrzeug direkt mit dem Gebäude in Kontakt gerät. Es wird ein ausreichender Abstand hergestellt. Mit Hilfe dieses Abstandes kann man das Fahrzeug beladen, ohne Angst vor Beschädigungen haben zu müssen.

Gerade im Fahrzeugbereich finden solche Puffer aber auch noch andere Möglichkeiten der Verwendung. So werden bei Fahrzeugen, die am Heck mit Türen ausgestattet sind, an diesen Türen ebenfalls Puffer angebracht. Wenn nun die Türen geöffnet werden und dabei seitlich gegen die Fahrzeugkarosse prallen würden, dann bieten diese Puffer einen Schutz vor Beschädigungen am Lack. Aber Puffer aus Gummi können am Fahrzeug auch noch andere Einsatzgebiete haben. So werden bei Fahrzeugen für den Betrieb mit Wechselbrücken Puffer verwendet, die den Fahrzeugrahmen und die aufzunehmende Brücke gleichermaßen schützen sollen. Schließlich ist es beinahe unmöglich, so unter die Brücke zu fahren, dass man diese aufnimmt, ohne Schleif- oder Anstoßbewegung ausgelöst zu haben.

Wer haftet bei falscher Ladungssicherung?

Schlecht gesicherte Ladung ist nicht nur die Ursache für viele schwere Unfälle, auch Schäden an der transportierten Ware bis hin zum Totalverlust sind eine häufige Folge. Dann stellt sich immer die Frage, wer ist für den Schaden verantwortlich, wer muss die Kosten tragen?

Das Frachtrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Pflichten aus einem Frachtvertrag. Der Gesetzgeber teilt hier die Pflicht der Verladung auf den Absender (Auftraggeber) und auf den Frachtführer (Transportunternehmer) auf. Der Auftraggeber ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich. Dazu gehört insbesondere die richtige Verpackung der Waren. Sie muss allen Belastungen und Erschütterungen eines Lkw-Transportes standhalten. Das Verladen mittels Fördertechnik und das Verstauen gehören ebenfalls zu den Pflichten des Absenders. Darunter versteht das HGB insbesondere die richtige Verteilung der Ware auf der Ladefläche. Hier hat der Gesetzgeber insbesondere an Verladearbeiten gedacht, bei denen kein Kraftfahrer zugegen ist. Das trifft oft auf die Beladung von Wechselbrücken oder Containern zu. Dem Transportunternehmen kommt anschließend die betriebssichere Verladung zu. Dazu wählt der Lkw-Unternehmer zunächst ein der Ladung, deren Eigenschaften, Größe und Gewicht entsprechendes Fahrzeug aus. Ist das Transportgut an Ort und Stelle verladen, setzt die Arbeit des Kraftfahrers ein. Er ist der Transportexperte und in der Lage, die exakten Sicherungsmaßnahmen zu berechnen und durchzuführen.

Wer seine Pflichten verletzt, der haftet nach dem HGB auch dafür. Wird also die Ware nur mangelhaft verpackt oder verstaut, also beispielsweise Schweres auf Leichtes gestapelt, kann man dem Kraftfahrer keinen Vorwurf machen. Hier muss der Absender selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Landet aber die Ladung auf der Autobahn, weil der Kraftfahrer die Ladungssicherung mittels Spanngurten und Antirutschmatten „vergessen“ hat, dann haftet das Transportunternehmen. Hier ist jedoch die Höchsthaftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte, das sind derzeit etwa 10 Euro, pro Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Tragischer und komplizierter wird es, wenn durch verlorene Ladung Menschen verletzt oder getötet werden. Hier kommen dann noch die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und des Strafgesetzbuches (StGB) zum Tragen. Diese schreiben die richtige Ladungssicherung dem Kraftfahrer und die Ausrüstung mit Ladungssicherungsmitteln dem Halter des Fahrzeuges zu. Die richtigen Regeln zur Ladungssicherung finden alle Beteiligte in den Richtlinien des Verbandes Deutscher Ingenieure (VDI).

Alles für die Ladungssicherung: Spanngurte und Zurrgurte..

Unterlegkeile – Grundausstattung für LKWs

LkWs und ihre Sicherheitsausstattung

Millionen von LKWs bewegen sich jährlich auf deutschen Autobahnen. Kaum ein PKW- Fahrer kann die Gefahr eines LKWs richtig einschätzen, wenn das Fahrzeug mit technischen Mängeln behaftet, oder auch nur die Grundausstattung unzureichend ist. Da die LKWs jedoch nicht nur aus Deutschland kommen, oder dort zugelassen sind, besteht hier eine sicherheitsrelevante Lücke im Frachtverkehr.

Die Auslegung einiger Länder in Hinsicht auf die Sicherheit lassen zu einem Großteil sehr zu wünschen übrig. Aus diesem Grunde führt die Autobahnpolizei auch sehr viele Kontrollen auf Autobahnen durch, mit zum Teil erschreckendem Ergebnis. Diese Kontrollen führen teilweise bis zur Stilllegung des LKWs.
Vielfach hapert es nicht nur an der Fahrzeugtechnik sondern schon an der Mitnahme der Grundausstattung, oder der Ladungssicherung.

Wie muss eine Grundausstattung für einen LKW beschaffen sein?
Pro Zugmaschine zwei Unterlegkeile, weitere zwei Unterlegkeile pro Anhänger oder Auflieger. Je nach Größe der Zugmaschine und Anhänger müssen die Unterlegkeile dem Radius der Reifen entsprechen.

Eine Warnweste pro Fahrer und Mitfahrer, ein Verbandskasten, zwei Warndreiecke oder zwei Warnlampen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Warnlampe und einem Warndreieck.

ADR- Ausrüstung, Schutzbrille, Augenspülflasche.
Bei Flüssigtransporten (Gefahrgutabhängig) Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske, Ganzkörperanzug, säurefeste Stiefel, Handlampe, zwei 6kg mit gültiger Abnahme und Plombe versehene Feuerlöscher, Schaufel, Besen, einen Auffangbehälter, sowie eine Isolierdecke.

Was muss bei der Ladungssicherung alles beachtet und mitgeführt werden?
Es muss gewährleistet sein, dass der Aufbau des LKW für Schwergutlasten ausgelegt ist, wenn diese transportiert werden. Weiter sind für eine Ladungssicherung Rutschmatten, Abspannbretter in ausreichender Anzahl, sowie genügend Spanngurte von Vorteil.
Wenn die Ladungssicherung auch vor Ort bei der Spedition von einem Verlader vorgenommen wird, so ist während der Fahrt der Fahrer für die Sicherheit der Verladeeinheit zuständig und der Ansprechpartner der Polizei bei einer Kontrolle. Werden hier Verlademängel festgestellt, haftet auch der Fahrer und muss an Ort und Stelle nachbessern.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, von allem für die Verladung wichtigen Hilfsmittel, ausreichend auf dem LKW mitzuführen. Ein paar Leerpaletten können manchmal auch sehr hilfreich sein.

Weiterhin gehört zur Grundausstattung ein geeichter Fahrtenschreiber auf dem die Lenkzeiten und Ruhezeiten abgerufen werden können. Neuerdings gehören auch mobile Internetzugänge zu einem LKW –Zubehör, um die Konversation zwischen Fahrer und Dispatcher zu erleichtern. Hilfreich sind natürlich auch Navigationsgeräte.

Auch wenn es in der Praxis nicht immer der Fall ist, so hat jeder Fahrer der Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE die Fähigkeit der Sicherheitsvorschriften in der Ladungssicherung, als auch der Nutzung des Kraftfahrzeuges erworben. Dieses schließt auch die Berechnung von Nutzlast, Nutzvolumen und Verteilung einer Ladung mit ein.

Wann und warum sind Unterlegkeile bei PKW-Anhängern Pflicht?

Unterlegkeile sind Keile aus Kunststoff oder Stahl, die vor die Vorderräder von Anhängern oder Wohnwagen geschoben werden. Ihre Aufgabe ist es, an abschüssigen Straßen, Hängen oder unwegsamem Gelände dafür zu sorgen, dass der Hänger nicht von alleine wegrollt. Es gibt sie in unterschiedlichen Größen entsprechend der Radgrößen und ihre Oberfläche ist dem runden Profil der Reifen angepaßt.

Unterlegkeile werden auch als Vorlegekeile oder Hemmschuh bezeichnet, wobei die Bezeichnung “Hemmschuh” in der Regel für Eisenbahnen verwendet wird. Anhänger oder Wohnwagen können zwar auch mit einer handbetriebenen Feststellbremse gesichert werden, aber in den Wintermonaten kann diese Bremse einfrieren und der Anhänger oder Wohnwagen kann sich überhaupt nicht mehr bewegen lassen. Gerade im Winter ist eine Absicherung der Anhänger besonders wichtig, weil durch Glatteis leicht ein Hänger außer Kontrolle geraten kann.

Grundsätzlich müssen nicht alle Hänger mit einem Unterlegkeil gestützt werden, aber aus Gründen der Sicherheit, ist es ratsam, welche mit sich zu führen. Das gilt besonders für sogenannte ungebremste Anhänger, die über keine eigene Bremse verfügen.

Alle sogenannten gebremsten Anhänger hingegen, die eine eigene Bremse haben, müssen zwei Unterlegkeile mit sich führen. Ob sie eine oder zwei Achsen haben, spielt dabei keine Rolle.

Auch das Gewicht der Hänger entscheidet über den Einsatz der Unterlegkeile. In Deutschland müssen nach § 41 Abs. 14 StVZO alle Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg einen Unterlegkeil mit sich führen. Somit gehört er in PKWs, die einen Anhänger ziehen wollen, zur Grundausstattung, zu den “mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen”, wie Warnweste, -dreieck und Verbandskasten.

Normalerweise sind die Unterlegkeile aus Kunststoff, aus hochverdichtetem Polypropylen, nur bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3000 Tonnen werden sie aus Stahlblech hergestellt. Sie werden in der Signalfarbe “gelb” oder in schwarz angeboten und verfügen über einen integrierten Tragegriff.

Es gibt für die Unterlegkeile spezielle Haltevorrichtungen an den Wohnwagen oder Hängern. Sie werden an der Bugwand, auf den Kotflügeln oder unter dem Bodenblech angebracht und sind somit schnell und leicht handzuhaben.

Zubehör für Ladungssicherung und mehr.

Zuschuss für die Ladungssicherung – Fördergelder für Transportunternehmen

Es ist unbestritten, dass man mit den einheitlichen Maßstäben, die man der Transportbranche für die Sicherung der Ladung vorschreibt, einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit auf den Straßen beigetragen hat. Doch ebenso unbestritten ist es auch, dass die Transportunternehmen für die Ladungssicherung eine große Menge an Kosten aufbringen muss, damit die Anforderungen erfüllt werden.

Diese Kosten erstrecken sich nicht nur auf die Anschaffung der Sicherungsmittel (beispielsweise Kantenschutz) und –einrichtungen, sondern auch auf die Ausbildung des Personals. Gerade die kleinen Unternehmen können diese Kosten oftmals nur sehr schwer aufbringen. Da trifft es sich gut, dass seitens der Regierung Förderprogramme ins Leben gerufen wurden, die unter anderem auch in diesem Bereich den Transportunternehmen eine Hilfe bieten.

Ein solches Programm ist das Förderprogramm „De Minimis“. Dieses Programm wurde ursprünglich für die Maut-Harmonisierung geschaffen. Als besonderen Anreiz hat man jedoch auch andere förderfähige Maßnahmen mit in das Programm aufgenommen. Darunter fallen auch Anschaffungen oder Ersatzbeschaffungen sowie die Installation von Einrichtungen, die der optimalen Sicherung der Ladung dienen. Demzufolge sind alle Kosten förderfähig, die im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Fahrzeuge stehen. Das können Stirnwandverstärkungen oder ähnliche Einrichtungen sein, die den Schutz der Fahrzeuginsassen verbessern. Aber auch ein Nachrüsten der Ladefläche mit zusätzlichen Zurrpunkten, das Anbringen von Lochleisten oder Ankerschienen kann mit den Fördermitteln aus dem Programm „De Minimis“ finanziert werden. Die Grenze liegt hier bei einem Betrag von 3.600,– € je Einzelmaßnahme. Insgesamt beträgt der Höchstbetrag für ein Unternehmen pro Jahr 33.000,– €.

Mit der Förderung werden aber auch die Anschaffung von Zurrgurten, Antirutschmatten und andere Hilfsmittel für die Ladungssicherung finanziert. Die Fördermittel werden vom Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt. Aber die Förderung betrifft nicht nur die Ausrüstung der Fahrzeuge. Es geht auch darum, dass das eingesetzte Personal entsprechend ausgebildet ist. Denn schließlich nutzt die beste Ausrüstung nichts, wenn niemand da ist, der diese Ausrüstung auch richtig zu benutzen weiß. So gehört auch das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ zu dem großen Topf, der den Unternehmen helfen soll, dass die Kosten, die man für die Ladungssicherung nach neuestem Standard aufbringen muss, nicht zum Nachteil des Unternehmens geraten. Für die Kosten der Aus- und Weiterbildung kommt es im Wesentlichen darauf an, dass es sich um Bildungsmaßnahmen handelt, die sich aus dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz ergeben. Hier können dem Unternehmen auf Antrag 60 % der Kosten für die Teilnahme des Personals an entsprechenden Seminaren bezuschusst werden. Sollte es sich bei den Unternehmen um kleine oder mittlere Betriebe handeln, dann ist sogar ein Zuschuss von 70 % möglich.

Fördergelder für Transportunternehmen

Im Laufe der letzten Jahre wurde die Transportbranche immer wieder zur Kasse gebeten. Begonnen hat alles einmal mit der Maut für schwere Lkw ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Zu Beginn waren diese Kosten ja noch erträglich, doch im Laufe der Zeit wurden diese auch drastisch erhöht. Hinzu kam jetzt noch die große Finanzkrise, die auch in diesem Gewerbe gewaltige Einschnitte hinterlassen hat.

Auch der Gesetzgeber hat sein Übriges getan, indem er immer neue Vorschriften erlassen hat, die den Transportunternehmer noch zusätzlich belasten. Zugegeben, gewisse Vorschriften sind in diesem Zusammenhang durchaus wertvoll, wie zum Beispiel die VDI 2700 für die Ladungssicherung. Diese Richtlinien beinhalten eine ganze Menge Vorgaben über die Hilfsmittel, die zur Sicherung der Ladung eingesetzt werden dürfen. Auch hier ist alles eine Frage des Geldes, denn Qualität hat nun mal ihren Preis.

Damit den Betrieben aus dem Transportgewerbe nicht die Existenz genommen wird, hat der Gesetzgeber aber auch Förderprogramme ins Leben gerufen, die den Unternehmen einen Teil der Kosten (für Antirutschbeläge und mehr) erstatten. Ein solches Programm ist das Förderprogramm „De Minimis“. Eigentlich wurde dieses Programm entworfen, um für die Transportunternehmer eine Maut-Harmonisierung zu schaffen. Man hat aber auch schnell erkannt, dass dies nicht die einzigen Sorgen in diesem Gewerbe waren und noch sind. So sind auch andere Maßnahmen in die Förderung mit aufgenommen worden, wie zum Beispiel die Ladungssicherung. So kann ein Spediteur seine Fahrzeuge im Hinblick auf diesen Sicherheitsaspekt durch geeignete Baumaßnahmen besser ausrüsten lassen. Sei es nun eine Stirnwandverstärkung, die den Fahrzeugführer im schlimmsten Fall davor schützen soll, dass sich die Ladung in die Fahrgastzelle des Lkw bohren kann. Es kann sich bei den baulichen Maßnahmen aber auch um die Verbesserung der Ladefläche handeln, indem man zusätzliche Zurrpunkte anbringen lässt.

Damit sich die Unternehmer auch ernsthaft mit dem Thema Ladungssicherung auseinandersetzen, wird auch die Anschaffung von geeigneten Hilfsmitteln zur Sicherung der Ladung gefördert. Dabei kann die Förderung für jedes Fahrzeug beantragt werden, die bereits im Vorjahr auf den Antragsteller zugelassen waren. Natürlich sind diese Fördermittel nicht grenzenlos. Für jede beantragte Einzelmaßnahme liegt die Obergrenze bei 3.600,– € und die Gesamtsumme darf für das ganze Unternehmen im Jahr 33.000,– € nicht überschreiten. Seinen Antrag stellt das Unternehmen bei der Bundesanstalt für Güterverkehr (BAG). Über ein weiteres Förderprogramm zur Aus-und Weiterbildung kann man auch das Personal auf diesem Gebiet im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetzes ausbilden lassen. Hier werden 60 % der Teilnahmekosten durch die Förderung erstattet. Diese Förderung kann sich sogar auf bis zu 70 % erhöhen, wenn es sich bei dem Unternehmen um einen kleinen oder mittleren Betrieb handelt.

Erläuterung der Richtlinie VDI 2700 für die Ladungssicherung

Erläuterung der Richtlinie VDI 2700 für die Ladungssicherung

Es gibt immer wieder Menschen, die eine drohende Arbeitslosigkeit mit einem Schritt in die Selbstständigkeit abwenden möchten. Viele dieser Personen glauben an eine sichere Existenz, wenn sie sich mit einem Lkw als selbstfahrende Transportunternehmer anmelden.

Doch sollte man sich einen solchen Schritt wirklich sehr gut überlegen. Dieses Gewerbe ist kräftezehrend und nervenaufreibend zugleich. Zudem gibt es eine Menge von Vorschriften, die man unbedingt einhalten muss. Eine solche Vorschrift ist unter anderem die Ladungssicherung. In der StVO wird allgemein nur verlangt, dass man eine Ladung so zu sichern hat, dass diese während des Transportes durch plötzliche Lenkbewegungen oder eine Vollbremsung nicht verrutschen oder umfallen kann, nicht hin- und herrollen darf und auch vermeidbarer Lärm sollte nicht entstehen. Für die Durchführung dieser Sicherung soll man anerkannte Regeln der Technik anwenden. Solche Regeln sind zusammengefasst worden in den Richtlinien der VDI 2700.

Die Richtlinien der VDI 2700 wurden im Laufe der Jahre immer weiter überarbeitet und nachgebessert. So wurde das Thema Ladungssicherung immer dem Stand der Technik angepasst. Während man in frühen Jahren zwar schon Hilfsmittel zur Sicherung der Ladung eingesetzt hat, gab es jedoch nie einheitliche Regeln dafür. Auch heute sind die Richtlinien, die in der VDI 2700 zusammengefasst wurden, eben nur Richtlinien. Sie haben nicht die gleiche rechtliche Bindung wie ein Gesetz. In diesem besonderen Fall jedoch werden diese Richtlinien in Streitfällen vor Gericht immer wieder zugrunde gelegt. Eine gewisse rechtliche Bindung liegt auch vor, da die VDI Richtlinie 2700 als anerkannte Regeln der Technik gelten. Da diese laut § 22 StVO zur Anwendung gebracht werden sollen, handelt jeder ordnungswidrig, wenn er die Inhalte und Vorgaben der VDI 2700 nicht beachtet.

Damit es eine einheitliche Regelung für die eingesetzten Ladungssicherungsmittel gibt, werden in der VDI 2700 genaue Angaben darüber gemacht, welche Anforderungen solche Hilfsmittel mindestens erfüllen müssen und woran man diese erkennen kann. So wird hier geregelt, welche Zurrgurte verwendet werden dürfen. Hier ist auch geregelt, dass ein Zurrgurt, dessen Etikett abgerissen ist, nicht mehr verwendet werden darf, selbst wenn er augenscheinlich absolut intakt ist. Damit auch die Personen, die für die Sicherung der Ladung verantwortlich sind, richtig ausgebildet sind, sollten diese den Ausbildungsnachweis Ladungssicherung erwerben. Mit der Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes wurde dies ein fester Bestandteil der Ausbildung von Berufskraftfahrern. Damit ist jedoch nur eine Berufsgruppe entsprechend ausgebildet und muss diese Ausbildung alle fünf Jahre wiederholen. Eine effektive Umsetzung der VDI 2700 wäre dann gegeben, wenn alle beteiligten Personen, eine solche Ausbildung erhalten und regelmäßig wiederholen würden.

Bußgelder bei falscher Ladungssicherung

Fehlerhafte Ladungssicherheit kann teuer werden

Nach amtlichen Feststellungen ist die Ladungssicherung bei vier von zehn Fahrzeugen fehlerhaft – mit steigender Tendenz. Ein Grund mehr für den Gesetzgeber, neben der Angleichung an diverse EU-Bestimmungen, hohe Bußgelder festzusetzen und verstärkt Kontrollen durchzuführen.

Die Grundlage für diese Bußgelder wegen fehlender oder schlechter Ladungssicherung findet sich in § 22 Straßenverkehrsordnung.
Neben dem Fahrer des Fahrzeuges kann es auch den Halter und den Versender der Ladung treffen. Diese drei Gruppen stehen bei der Haftungsfrage zur Ladungssicherheit im Focus der Bußgeld- oder Strafverfolgungsbehörden.

Naturgemäß wird bei Kontrollen der Fahrer zuerst bestraft. Die Bußgelder sind zunächst relativ niedrig. Ist die Ladung oder die Ladeeinrichtung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert, beträgt das Bußgeld 10 Euro. Eine Überschreitung der zulässigen Fahrzeugmaße oder unzulässiges Überstehen der Ladung wird mit 20 Euro geahndet. Das gilt jedoch nur, solange die Gesamthöhe des Fahrzeuges nicht mehr als 4,20 Meter beträgt. Beim Führen eines solchen Fahrzeuges sind schon 40 Euro zu zahlen. Fehlen explizit vorgeschriebene Sicherungsmittel oder sind sie nicht ordnungsgemäß angebracht, werden 25 Euro Bußgeld fällig.

Darüber hinaus gibt es noch solche Verstöße gegen die Bestimmungen der Ladungssicherheit, für die auch Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg zu erwarten sind. Bei fehlerhafter Ladungssicherung wie fehlende Absicherung gegen Herabfallen oder ansonsten nicht verkehrssicher gelagerten Ladung bei Lkws und Bussen beträgt das Bußgeld 50 Euro plus einen Punkt; bei anderen Fahrzeugen sind es „nur“ 35 Euro. Kommt es aufgrund dieser Fehler zu einer Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro und drei Punkte bzw. auf 50 Euro bei sonstigen Fahrzeugen.

Das Bußgeld steigt, wenn durch diese mangelhafte Ladungssicherung ein Unfall ohne Personenschaden passiert, auf 100 Euro und ebenfalls drei Punkte.
Der Versender der Ladung wird neben den Fahrern von Lkws und Bussen ebenfalls bestraft und zwar jeweils in der gleichen Höhe.

Den Fahrzeughalter bzw. den Transportunternehmer trifft bei Verstößen gegen die Ladungssicherheit die volle Härte der Strafmaßnahmen. Bei fehlerhafter Ladungssicherung ohne Vorliegen einer Gefährdung sind dies
270 € und ein Punkt, liegt eine Gefährdung vor, steigt die Buße auf 325 € plus drei Punkte.
Diese Geldbuße erhöht sich bei einem Unfall ohne Personenschaden auf 390 € zzgl. drei Punkte.

Kommt es allerdings wegen mangelhafter Ladungssicherung zu Personenschäden oder zu Unfällen mit Todesfolge, befinden sich alle Beteiligten im Bereich des Strafgesetzbuchs. Strafanzeigen mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen sind dann die Regel.
Auf jeden Fall sollten Transportunternehmen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend ausgebildet und unterwiesen sind, denn auch bei Auswahl und Einsatz ungeschulter oder ungeeigneter Mitarbeiter drohen Strafen bis zu 265 Euro und drei Punkte in Flensburg.

Die richtige Montage von Ladungssicherungsnetzen

Zurrgurt

Erst kürzlich hat ein ausgedehnter ADAC Test neue Erkenntnisse im Bezug auf die Wichtigkeit von der korrekten Sicherung und vor allem Befestigung der im PKW mitgeführten Ladung, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Gerade im Privaten Bereich fehlen eindeutige Bestimmungen und so kommt es immer wieder zu entweder gar nicht oder unprofessionell verstauten Gütern, die bei einem Unfall zu tödlichen Geschossen für alle Insassen werden können. Doch auch bei Unternehmen, die gesetzlichen Auflagen unterliegen, wird nicht immer nach Vorschrift gehandelt. Speziell im Mietwagenbereich, wenn der Fahrer nicht im Besitz seiner gewohnten Verzurrungswerkzeuge ist, kommt es oft zu Leichtsinn und Rücksichtlosigkeit anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.

Bei einer Kontrolle werden der Fahrer und der Unternehmer dafür belangt. Empfindlich hohe Bußgelder und teilweise sogar sehr hohe Geldstrafen sind das Ergebnis von unsachgemäßer Lagerung der Waren während der Fahrt. Das dies nicht sein muss, beweist die Tatsache, dass es inzwischen Komplettsets gibt, die man ohne Probleme von einem Fahrzeug mit in das nächste nehmen und als Fahrer eines Logistikunternehmens ohne große Anstrengung ständig mit sich führen kann. Für den sporadischen Einsatz braucht es nicht das fest, also permanent installierte Sicherungsnetze und Ladungssicherungsnetze zu sein. In einem handlichen Sack findet der geneigte Benutzer alles, was man für eine vorbildliche Aufbewahrung während der Fahrt braucht.

Das Ladungssicherungsnetz, Montageanleitung, Karabiner und Klemmschloss, welche zur Befestigung dienen. Ebenfalls enthalten sind in den meisten Fällen Zurrgurte zur optimalen Befestigung und zwei bis drei Kantenschutzplatten, die bei Bedarf auf leicht zu zerstörend Ecken aufgelegt werden können. Sehr gute Sets fügen für ihre Kunden noch Antirutschmatten hinzu, welche unter die Ware, den Karton oder die Kiste gelegt werden können. Diese gibt es in verschiedenen Größen und lassen sich hervorragend miteinander kombinieren, bis man den gewünschten Effekt erzielt hat.

Der Unternehmer tut gut daran, wenn er in solch einfache Hilfsmittel investiert, anstatt mit dem Glück und der Sicherheit seiner Mitarbeiter zu pokern. Zehn mal geht so eine Fahrt ohne Ladungssicherung gut, doch beim elften Mal kommt die Vollbremsung und dann ist es passiert. Der vorrausfahrende PKW bremst unerwartet, ein Kind läuft über die Straße. Dem Fahrer bleibt keine Wahl.

Mit der richtigen Montage von Ladungssicherungsnetzen kann man in vielen Fällen einen schweren Unfall verhindern, das Risiko minimieren, die Ware heil und unversehrt ans Ziel bringen und mit gutem Gewissen am Straßenverkehr teilnehmen.